Erweiterte Deckungen zur Solar-Allgefahrenversicherung

Erweiterte Deckungen

Wie auch die Ertragsausfall-Versicherung, werden Deckungserweiterungen über die „Besondere Vereinbarung“, „Besondere Bedingungen“ und „Klausel“ definiert. Diese erweitern den Versicherungsschutz der über die ABE vereinbart ist (gelegentlich auch parallele Vereinbarungen). Welche der genannten Zusatzwerke Verwendung finden ist unerheblich, vielmehr ist die inhaltliche Aussage ausschlaggebend, denn es können auch Leistungseinschränkungen vereinbart sein!

Da der Versicherer entscheidet, welche Deckungserweiterungen zu einem Tarif auf Solar-Allgefahrenversicherung vereinbart werden, sind erhebliche Unterschiede zu verzeichnen. So findet man auf dem Markt die reine Grunddeckung, die ohne Deckungserweiterungen auskommt sowie Tarife die mit zahlreichen und auch sinnvollen Deckungserweiterungen ausgestattet sind.

Deckungserweiterungen können z. B. sein:

  • Baudeckung (Deckungsbeginn bein Anlieferung der Solaranlagen-Peripherie)
  • Innere Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen (Schäden an Wechselrichtern ohne Einwirkung einer äußeren Gefahr)
  • Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
  • Allgemeine Erweiterungen der Ertragsausfallversicherung
  • Erweiterte Haftung im Rahmen der Ertragsausfall-Versicherung (wenn z. B. das Gebäude wiederaufgebaut werden muss)
  • Besondere Formen des Selbstbehaltes (z. B. Integralfranchise)
  • De- und Remontagekosten aufgrund von Gebäudebeschädigungen + Ertragsausfall
  • Gebäudeschäden in Folge von Sachschäden an der Solaranlage
  • Technologiefortschritt
  • Feuerlöschkosten und Gebühren
  • Schadensuchkosten
  • Sofortiger Reparaturbeginn
  • Einschluss Erdbebenschäden
  • Einschluss Innerer Unruhen
  • Unterversicherungsverzicht
  • Datenversicherung
  • Einschluss einer limitierten Montageversicherung
  • Erweiterung der versicherten Sachen (z. B. mobile Peripherie der Solaranlage)

Anbieter von Solar-Allgefahrenversicherungen