Solar Ertragsausfall-Versicherung - Definitionen und Wissenswertes

Die Solar-Ertragsausfall-Versicherung

Die Solar Ertragsausfall-Versicherung ist in der Regel ein integrierter Bestandteil der Solar Allgefahrenversicherung. Der Versicherungsschutz wird, in Anlehnung an die ABE, an die versicherungstechnischen Bedürfnisse einer Solaranlage angepasst. Dies geschieht über besondere Vereinbarungen, besondere Bedingungen oder Klauseln.

Liegt ein dem Grunde nach versicherter Sachschaden vor, der eine Stromeinspeisung gänzlich oder teilweise verhindert, erhält der Versicherungsnehmer eine Ausfallentschädigung. Die Höhe der Ausfallentschädigung wird zunehmend pauschal geregelt. Je nach Vereinbarung zahlt der Versicherer 1,00 EUR bis 2,50 EUR je Tag und ausgefallener Leistung in kWp, was der Höhe nach auch an Jahreszeiten gebunden sein kann. Die derzeit beste Pauschalregelung zur Ertragsausfallversicherung sind 2,50 EUR das ganze Jahr durch. Die Berechnung erfolgt (je nach Tarif) wie folgt:

Ausgefallene Leistung (kWp) x 2,50 EUR x Ausfalltage

Zu berücksichtigen wäre an dieser Stelle noch die Karenzzeit.

Die Karenzzeit

An Stelle einer Selbstbeteiligung in EUR wird im Rahmen der Solar Ertragsausfallversicherung eine Karenzzeit vereinbart. Die Karenzzeit besagt, ab wann der Versicherer die zugesagte Leistung erbringt. Ist z. B. eine Karenzzeit von 2 Tagen vereinbart, wird die Leistung des Versicherers nach dem 2. Tag ab Schadeneintritt erbracht. Die Leistungsdauer wird über die sogenannte Haftzeit geregelt.

Die Haftzeit zur Solar-Ertragsausfall-Versicherung

Die Haftzeit (Leistungsdauer) beziffert den Zeitraum, für den der Versicherer die Leistung erbringt. Empfehlenswert ist eine Haftzeit von 6 Monaten für die gängigen Ursachen des Ertragsausfalles. Für den Fall von Feuer-, Hagel- und Sturmschäden ist eine Haftzeitverlängerung auf 12 Monate anzuraten, da das Trägergebäude unter Umständen neu aufgebaut werden muss (dieser Fall sollte z. B. über eine Deckungserweiterung klar definiert sein).