Die Solar-Allgefahrenversicherung
Die Solar-Allgefahrenversicherung (überwiegend Photovoltaikversicherung genannt) ist die, auf den Versicherungsschutz bezogen, umfangreichste Sachdeckung. Grundlegend wird der Versicherungsumfang über die Elektronikversicherung definiert. Versichert sind Sachschäden und der vereinbarte Ertragsausfall, ursächlich entstanden durch Gefahren, die von außen auf die Solaranlage (Photovoltaikanlage) einwirken. Zu den versicherten Gefahren zählen unter Anderem:
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Sturm
- Hagel
- Frost
- Schneedruck
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Tierverbiss (z. B. Marderbiss)
- …
Wichtig zu wissen: Auch nicht genannte, von außen auf die Solaranlage einwirkende Gefahren, die zu einem Sachschaden an der versicherten Sache führen, sind mitversichert, sofern diese in den Bedingungen oder im Antrag nicht ausgeschlossen werden (daher der Begriff „Allgefahrenversicherung“).
Was versteht man unter einem Sachschaden?
Als Sachschaden bezeichnet man das Abhandenkommen, die Zerstörung oder die Beschädigung der versicherten Sache durch die o. g. Gefahren.
Die versicherten Sachen
Die überwiegende Anzahl der auf den Markt befindlichen Anbieter von Solarversicherungen, versichern alle stationär installierten Bestandteile der Photovoltaikanlage, sofern diese dem ordentlichen Betrieb oder der Anlagenüberwachung dienen. Zwei Anbieter haben dies nochmals um den Passus mobile Peripherie erweitert, sofern diese ausschließlich zur Anlagenüberwachung eingesetzt wird. Es gibt jedoch auch Anbieter, die ganz detailliert angeben welche Peripherie versichert ist - hier sollte eingehend geprüft werden.
Die Versicherungsbedingungen der Solar-Allgefahrenversicherung
Die Grundlage des Versicherungsschutzes bilden gängiger Weise die 'Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE)'.Selbstbehalt / Selbstbeteiligungen
Der Selbstbehalt je Sachschaden kann je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich sein. Als Faustformel kann man jedoch sagen, je größer die Anlage, desto höher ist der Selbstbehalt. Der Selbstbehalt in EUR ist der Anteil, den der Versicherungsnehmer bei jedem Sachschaden selber zu tragen hat. Dementsprechend wird der vereinbarte SB-Betrag bei jeder Schadenregulierung in Abzug gebracht.
Eine sehr gute Variante der Selbstbeteiligung ist die in Form einer Integralfranchise. Es wird z. B. ein Franchisebetrag (z. B. 100, 150 oder 200 EUR) vereinbart. Übersteigt der Sachschaden im gesamten den Franchisebetrag, wird keine Selbstbehalt eingefordert. Liegt der Sachschaden im gesamten unter dem Franchisebetrag, so wird keine Leistung vom Versicherer erbracht. Da der Sachschaden im Rahmen einer Solarversicherung meist höher Ausfällt, kann man quasi sagen, dass es sich um eine Solarversicherung ohne Selbstbeteiligung handelt.
Lesen Sie hier die Informationen zur Ertragsausfall-Versicherung für Solaranlagen.